Aufgrund der wichtigen Entscheidung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes, hat Kirk Chamberlain (Vorstand der Lebenshilfe im Landkreis Verden e.V.) am 18.02.2026, folgende Information an alle Mitarbeitenden gesendet:
Liebe Mitarbeitende,
die gestrige Entscheidung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes, den Landesverband der AfD Niedersachsen als gesichert extremistische Bestrebung einzustufen, ist ein Schritt von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung.
Mit dieser Infomail möchte ich diese Entscheidung einordnen.
Für uns als Lebenshilfe ist diese Einstufung vor allem eines: ein ernstzunehmendes und notwendiges Signal.
In der Pressemitteilung unseres Landesverbandes bringt Frank Steinsiek unsere gemeinsame Sorge deutlich zum Ausdruck. Seine Worte treffen das Fundament unserer Arbeit:
„Menschenwürde, Gleichberechtigung und gesellschaftliche Teilhabe sind die Grundlage unseres Handelns. Diese Pfeiler stehen nicht zur Disposition.“
Begründung der Einstufung
Das Niedersächsische Innenministerium begründet die Einstufung unter anderem damit, dass die AfD Niedersachsen ein ethnisch‑kulturelles Volksverständnis vertritt und im Widerspruch zu unserer freiheitlich‑demokratischen Grundordnung steht.
Zudem dokumentiert der Verfassungsschutz eine fortlaufende Abwertung und Diffamierung von Menschengruppen sowie eine systematische Verächtlichmachung demokratischer Institutionen. Diese Beurteilung ist eindeutig – und sie ist belegbar.
Historische Verantwortung und mahnende Worte
Diese Entwicklung ruft auch die mahnenden Worte von Helen von Lührte in Erinnerung. Sie hat uns eindrücklich aus der Zeit des Nationalsozialismus berichtet. Davon, dass Menschen mit Beeinträchtigungen für Experimente genutzt und getötet wurden. Noch Jahrzehnte später haben diese Gräueltaten nachgewirkt. So haben viele Eltern noch in den 1960er Jahren ihre Kinder mit Beeinträchtigungen auch bei uns in Verden vor der Öffentlichkeit versteckt. So tief saß ihre Sorge, man würde ihren Kindern etwas antun.
Dieser Teil unserer Geschichte ist verstörend und unbequem. Aber er macht deutlich, wohin gesellschaftliche Entwicklungen führen können, wenn Würde, Gleichwertigkeit und Teilhabe relativiert werden. Unsere eigene Geschichte zeigt, wie wichtig es ist, dem entschieden entgegenzutreten.
Unsere Werte und unser Auftrag seit über 60 Jahren
Seit über 60 Jahren stehen wir als Lebenshilfe im Landkreis Verden dafür ein, dass alle Menschen – unabhängig von Beeinträchtigung, Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion oder sexueller Identität – die gleichen Rechte auf ein erfülltes, selbstbestimmtes und sicheres Leben haben. Dieses Engagement prägt unser Handeln seit der Gründung – und Sie alle machen es jeden Tag sichtbar und lebendig.
Ganz in diesem Sinne füllen wir unser Motto:
„Für eine vielfältige, lebenswerte Welt.“ täglich mit Leben.
Ideologien extremistischer Bestrebungen widersprechen unseren Werten, unserer Haltung und unserer täglichen Arbeit. Sie sind mit unserem Auftrag unvereinbar.
Was bedeutet das für unsere tägliche Arbeit?
- Wir stehen weiterhin sichtbar und geschlossen für Vielfalt, Inklusion und Teilhabe.
- Wir widersprechen, wenn Menschenwürde relativiert oder Gruppen abgewertet werden.
- Wir stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt – tagtäglich, verlässlich und entschlossen.
- Wir bleiben konsequente Fürsprecherinnen und Fürsprecher für Menschen mit Beeinträchtigungen und ihre Familien.
Haltung, Sicherheit und Verantwortung
Ich weiß, dass politische Entwicklungen Unsicherheiten auslösen können – in Teams, im öffentlichen Raum oder in Gesprächen mit Angehörigen. Umso wichtiger ist es, dass wir uns unserer Haltung bewusst sind. Sie ist klar. Sie ist begründet. Und sie ist nicht verhandelbar.
Unsere Aufgabe ist nicht parteipolitisch. Unsere Aufgabe ist es, Menschen zu schützen, ihre Rechte zu stärken und ihre Würde zu verteidigen. Wenn diese Rechte berührt werden, dürfen wir nicht schweigen.
Vielen Dank für Ihr tägliches Engagement, Ihre Haltung und Ihre Arbeit für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung bei uns in Stadt und Landkreis Verden.
Hier können Sie die Entscheidung des Niedersächsischen Innenministeriums nachlesen: HIER
Herzliche Grüße
Ihr
Kirk Chamberlain