Schul- / Uni-Assistenz

Was sind die Ziele der Schulassistenz?

Durch die Schulassistenz soll Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung ermöglicht werden, am Unterricht in Regel- und Förderschulen und an Hochschulen teilzunehmen. Behinderungsbedingte Einschränkungen sollen durch die Assistenz überwunden werden.

Die Hilfen zur schulischen Inklusion werden als ambulante, aufsuchende Leistung erbracht und umfassen alles Notwendige, um den Betroffenen einen barrierefreien Besuch der Schule oder Hochschule zu ermöglichen. Neben den individuell abgestimmten Hilfen ist eine vertrauensvolle und zielorientierte Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften der Schulen wichtig, um die jeweils erforderlichen Förderungen zeitnah und effizient umzusetzen.

Die Schulassistenz arbeitet nach dem Prinzip: Soviel Assistenz wie nötig, aber auch so wenig wie möglich, um Selbstständigkeit und Autonomie zu unterstützen.


Welche Unterstützung bietet die Schulassistenz?

Der inhaltliche und zeitliche Umfang der Unterstützung orientiert sich am individuellen Bedarf der betroffenen Personen. Die Mitarbeiterinnen der Schulassistenz leisten in der Schule Unterstützung:

  • Im pflegerischen Bereich, zum Beispiel beim An- und Auskleiden, Toilettengang
  • Beim Anreichen von Unterrichtsmaterialien
  • Bei der Mobilität, zum Beispiel Handführung, Nutzung von technischen Hilfsmitteln
  • Bei der Abwendung von Gefahrensituationen
  • Unterstützung bei Ausflügen und Klassenfahrten
  • Schulwegbegleitung
  • Aufbau der Interaktion zu Mitschülern und Lehrern
  • Strukturierungshilfen
  • Nutzung Unterstützter Kommunikation (UK)


Wer hat Anspruch auf eine Assistenz?

  • Alle Personen mit einer körper-und/ oder geistigen oder seelischen Behinderung.
  • Personen mit einer körperlichen Behinderung können zusätzlich den Mobilen Dienst in Anspruch nehmen, der eine beratende Funktion übernimmt und zum Beispiel über Nachteilsausgleiche informiert.


Wie kann eine Schulassistenz finanziert und beantragt werden?

Die persönliche Assistenz zur schulischen Inklusion ist die Teilhabeleistung Teilhabe an Bildung und umfasst auch die Aufgabenstellung der sozialen Förderung aus dem SGB VIII .

Anträge können beim Landkreis Verden Fachdienst Soziales und beim Fachdienst Jugend und Soziale Dienste gestellt werden.

 

Ansprechpartner

pädagogische Koordination Schulassistenz

Ilka Herold
Schul- und Uniassistenz
Am Allerufer 6
27283 Verden

Telefon: 04231 9656-64
Telefax: 04231 965661
E-Mail: i.herold@lebenshilfe-verden.de

Malin Minke
Schul- und Uniassistenz
Am Allerufer 6
27283 Verden

Telefon: 04231 9656-68
Telefax: 04231 965661
E-Mail: m.minke@lebenshilfe-verden.de

kaufmännische Koordination Schulassistenz:


Sonja Steinau
Am Allerufer 6
27283 Verden

Telefon: 04231 9656-69
Telefax: 04231 965661
E-Mail: s.steinau@lebenshilfe-verden.de

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Montag:
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